Allgemeine Geschäftsbedingungen der LaLeLu Cloud GbR – Zorn & Raschke
Lärchenweg 2, 3120 Bovenden , Deutschland
Inhaltsverzeichnis
§1 Leistungen des Providers, Entgelt, Vertragslaufzeit / Kündigung ………………………………………………… 2
§2 Rechte Dritter……………………………………………………………………………………………………………………………… 3
§3 Internetdomains…………………………………………………………………………………………………………………………… 4
§4 E-Mail und Newsgroups……………………………………………………………………………………………………………… 4
§5 Inhaltseinschränkung…………………………………………………………………………………………………………………… 4
§6 Server-Administration…………………………………………………………………………………………………………………. 5
§7 Leistungszusagen………………………………………………………………………………………………………………………… 5
§8 Datenschutz ………………………………………………………………………………………………………………………………… 6
§9 Haftungsbeschränkung………………………………………………………………………………………………………………… 6
§10 Freistellung……………………………………………………………………………………………………………………………….. 6
§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand …………………………………………………………………………………………… 7
§12 Zahlungshinweise ……………………………………………………………………………………………………………………… 7
§13 Lizenzbestimmungen für Microsoft-Produkte……………………………………………………………………………. 8
§14 Besondere Vereinbarungen für Virtuelle -/Housing-/Bandbreiten-Angebote……………………………… 8
§15 Vertragsänderungen ………………………………………………………………………………………………………………… 10
§16 Schlussbestimmungen……………………………………………………………………………………………………………… 10
§1 Leistungen des Providers, Entgelt, Vertragslaufzeit / Kündigung
(1) Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen
Beschreibung des Dienstes.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Provider berechtigt, die ihm obliegenden
Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen zu lassen. Soweit die aktive Mitwirkung
des Kunden, z.B. beim Transfer eines Webspace-Pakets oder sonstiger auf den Servern des Providers
gespeicherter Daten, auf einen anderen Server erforderlich ist, hat der Kunde diese entsprechend der Anweisung
des Providers in der benannten Frist zu erbringen.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde zur Zahlung des Entgelts für 1 Monat im Voraus verpflichtet.
Abweichend davon ist der Kunde bei Bestellung eines Webspace-Pakets oder einer Domain zur Zahlung des
Entgelts für 1 Jahr im Voraus verpflichtet. Der vollständige Monatsbetrag (bei Domains oder Webspace:
Jahresbetrag) muss dabei spätestens am ersten Tag des im Voraus zu bezahlenden Monats (bei Domains oder
Webspace: Jahres) auf einem der Konten des Providers eingehen. Ist dies nicht der Fall, so befindet sich der
Kunde in Zahlungsverzug.
(4) Alle Angebote des Providers setzen eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten mit automatischer,
permanenter Verlängerung der Vertragslaufzeit mitsamt allen zugehörigen Leistungen um weitere zwölf Monate
voraus.
Abweichend davon wählt der Kunde bei der Bestellung der Produkte HOSTING und Dedicated Server eine
individuelle Vertragslaufzeit aus (1, 3, 6,12, 24 oder 36 Monate). Die Vertragslaufzeiten der Produkte HOSTING
und Dedicated Server mitsamt allen zugehörigen Leistungen verlängern sich automatisch und permanent um den
beim Bestellvorgang gewählten Zeitraum.
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Eine Kündigung kann zum Ablauf der vertraglichen Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum
Laufzeitende erfolgen. Die Kündigung muss dem Provider in Textform (z.B. Fax oder E-Mail) zugehen.
(5) Für den Fall, dass der Kunde diesen Vertrag als Verbraucher (im Sinne des § 13 BGB) abgeschlossen hat, den
Vertrag jedoch innerhalb der Widerrufsfrist wirksam widerruft, gilt Folgendes:
Der Kunde hat dem Provider für diesen Fall ein angemessenes Entgelt für die bereits erbrachten Dienstleistungen
zu bezahlen, welches dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der
im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht und zwar bis zum dem Zeitpunkt, bis zu dem der Kunde
den Provider von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet. Dies gilt
namentlich für die vom Provider aufgrund der Bestellung von Internetdomains entstehenden Jahreskosten. Denn
diese Internetdomains werden entsprechend dem Wunsch des Kunden individuell beim zuständigen HostingProvider bestellt und eine solche Bestellung muss jeweils für ein Jahr im Voraus vom Provider bezahlt werden.
Deswegen werden die vom Kunden geleisteten Anzahlungen regelmäßig einbehalten. Wegen der vertragsgemäß
erforderlichen Installation und Inbetriebnahme der vom Kunden bestellten Hosting Leistungen (Einrichtung und
Konfiguration des Webspaces des Servers, der Domain oder des Stellplatzes sowie des erforderlichen
Internetzugangs, Einrichtung von Upgrades etc.) behält sich der Provider darüber hinaus ausdrücklich das Recht
vor, angemessenen Wertersatz zu verlangen, wenn und soweit die vom Provider bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen durch die
Anzahlungen des Kunden nicht ausgeglichen wurden.
(6) Soweit der Provider durch den Kunden mit Dienstleistungen beauftragt wird, die über die in diesen AGB und in
der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben und Pflichten hinausgehen (z.B.
Software-Konfigurationen, Beseitigung von nicht durch den Provider verursachten Fehlern oder
Problemen usw.) hat der Provider Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Hierbei wird eine
Grundsatzvergütung von € 35,– pro Arbeitseinheit von 15 Minuten vereinbart. Von dieser kann der Provider
nach eigenem Ermessen zugunsten des Kunden abweichen.
(7) Für Backups / Sicherungskopien der Daten des Kunden ist nicht der Provider, sondern der Kunde selbst
zuständig.
(8) Der Provider ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der
Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der
Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Provider
verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs
hinzuweisen. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen
Grundentgelts betroffen ist, bestimmt der Provider die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem
Ermessen.
(9) Der Provider ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen
Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von
Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung
des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
(10)Es wird vereinbart, dass Zahlungen des Kunden unabhängig von ihrem ursprünglichen
Verwendungszweck nicht vom Provider zurückerstattet werden – außer im Falle eines wirksamen Widerrufs,
dann jedoch unter Einbezug von § 1 Abs. 5. Sollte der Kunde einen Betrag an den Provider gezahlt haben, dessen
Höhe die bis zum Vertragslaufzeitende fälligen und von ihm geschuldeten Zahlungsbeträge für die von ihm bis
dahin bestellten Leistungen überschreitet, so wird vielmehr vereinbart, dass der Restbetrag nicht verfällt, sondern
dieser – anstelle einer Rückerstattung – als Guthaben für die Bereitstellung weiterer / neuer Leistungen, die der
Kunde beim Provider jederzeit in Auftrag geben kann, verwendet wird.
§2 Rechte Dritter
(1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm
eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn vom Provider erstellten Webseiten weder gegen
deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-,
Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Der Provider behält sich vor, Webspace-Pakete oder Server, deren
Inhalte bedenklich erscheinen, offline zu setzen, bzw. deren Inhalte zu löschen. Den Kunden wird er von einer
etwa vorgenommenen Löschung / Offline-Setzung unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Provider
von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich
fremde Rechte verletzen.
(2) Der Provider ist berechtigt, solche Webspace-Pakete oder Server, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen könnten,
zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird der
Provider unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis
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erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Provider das betroffene
Produkt Dritten wieder verfügbar machen, soweit möglich. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen
Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten analog auch für alle anderen Produkte, die der Provider anbietet und über die der
Kunde Daten jeglicher Art veröffentlichen kann, insbesondere HOSTING und Colocated Server.
§3 Internetdomains
(1) Soweit Gegenstand der Leistungen des Providers auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist,
wird er gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als
Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und
verpflichtet.
(2) Der Provider hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für
den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer
Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains.
(3) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich
fremde Rechte verletzt, wird er den Provider hiervon unverzüglich unterrichten. Der Provider ist in einem solchen
Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten. Von Ersatzansprüchen Dritter, die
auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.
(4) Der Kunde garantiert gegenüber dem Provider, seine tatsächlichen Adressdaten (mindestens
(5) Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse) richtig und lückenlos bei der Anmeldung oder Erstellung
eines neuen Accounts anzugeben. Bei Änderungen bezüglich dieser Daten ist der Provider unverzüglich
schriftlich (Brief, Email, Fax) zu benachrichtigen. Diese, und unter Umständen weitere Daten, werden auch bei
vom Kunden beim Provider in Auftrag gegebenen Domains verwendet.
§4 E-Mail und Newsgroups
(1) Soweit Gegenstand der Leistungen des Providers auch die Vergabe einer oder mehrerer E-Mail-Adressen ist, gilt
der in § 3 erklärte Gewährleistungsausschluss sinngemäß auch für E-Mail-Adressen, die dem Kunden zugewiesen
wurden. Der Provider behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit
sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Webserver von ihm abgerufen wurden.
(2) Soweit Gegenstand der Leistungen des Providers auch die Gewährung des Zugangs zu öffentlichen
Diskussionsforen (Newsgroups) ist, richtet sich die Dauer der Speicherung von öffentlichen Nachrichten nac
den betrieblichen Erfordernissen des Providers.
(3) Die von dem Provider zur Verfügung gestellten E-Mail-Adressen liegen nicht im
Verantwortungsbereich des Providers und werden von diesem unabhängig verwaltet und benutzt. Bei Missbrauch
kann der Provider einzelne oder alle Email-Adressen sperren. Der Kunde wird von solchen Maßnahmen
umgehend in Kenntnis gesetzt.
(4) Die vom Provider erstellten E-Mail Accounts bzw. E-Mailadressen sind eine Gratis Eingabe des Providers. Der
Kunde hat keinerlei Ansprüche auf diese E-Mail-Adressen.
(5) Sollte aus technischen Gründen E-Mails nicht zustellbar sein oder Verloren gehen hat der Kunden keinen
Anspruch auf Entschädigung oder wieder Herstellung. Verlangt der Kunde eine wieder Herstellung dieser daten
siehe § 1 Abs.6
§5 Inhaltseinschränkung
(1) Für Webspace-Pakete gilt: Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige
Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte/PHP-Scripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder
überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Eine übermäßige Belastung wird durch
eine Beanspruchung der vorgenannten Ressourcen definiert, die den Betrieb eines LaLeLu Cloud GbR-Servers
spürbar und wesentlich beeinträchtigt oder ihn gar zum Absturz bringt. LaLeLu Cloud GbR ist berechtigt, Seiten,
die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte
auszuschließen.
(2) Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, sind folgende Inhalte ausdrücklich nicht gestattet:
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(3) Spamming-Mails oder Seiten, die mit irgendeiner Art von Spamming in Zusammenhang stehen
(4) Sowie alle weiteren Scripte, welche die Funktion des Servers beeinträchtigen und/ oder stören können
(5) (2) Für dedizierte Server, Virtuelle-Server und HOSTING gilt: Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, sind
folgende Inhalte ausdrücklich nicht gestattet:
(6) Spamming-Mails oder Seiten, die mit irgendeiner Art von Spamming in Zusammenhang stehen – IRCd, der
Dienst für Internet Relay Chat
(7) Sowie alle weiteren Scripte, welche die Funktion anderer Server im Netzwerk des Providers beeinträchtigen und/
oder stören können
(8) Verstößt der Kunde gegen die Bestimmungen der Absätze 1 oder 2, ist der Provider berechtigt, das
WebspacePaket / den Server sofort zu sperren. Dies ist auch möglich, wenn durch die Seiten / Server des Kunden
eindeutig auch andere auf dem Server liegende Seiten (bei Webspace-Paketen) oder im Netzwerk des Providers
befindliche Server beeinträchtigt werden. Der Kunde wird über diese Sperrung unterrichtet.
(9) Im Fall einer solchen Sperrung hat nicht der Provider, sondern ausschließlich der Kunde, die Verletzung von
Vertragspflichten zu vertreten. In jedem Fall besteht der Anspruch des Providers auf Entgeltzahlung während der
vollständigen, weiteren Vertragslaufzeit, fort.
§6 Server-Administration
(1) Gilt für alle Serverprodukte (insbesondere Dedicated und Colocated Server): Der Provider räumt dem Kunden
volle und alleinige Administrationsrechte auf dem gemieteten / Virtuelle- Server ein.
(2) Nur dem Kunden liegt das individuelle Administrationspasswort des Servers vor, nicht aber dem Provider.
Diesem ist es damit unmöglich, den vom Kunden gemieteten / Virtuelle Server zu verwalten. Daher ist der Kunde
ausschließlich und allein auf eigene Kosten und Gefahr für die Verwaltung und Sicherheit seines Servers
verantwortlich. Es ist seine Pflicht, notwendige Sicherheitssoftware zu installieren, sich konstant über
bekanntwerdende Sicherheitslücken zu informieren und diese selbständig zu schließen. Die Installation von
Wartungsprogrammen oder sonstiger Software, die der Provider zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet
den Kunden nicht von dieser Pflicht.
(3) Der Kunde ist überdies verpflichtet, seine Programme so zu konfigurieren, dass sie bei einem Neustart der
Hardware oder des Betriebssystems automatisch neu gestartet werden.
(4) Sofern Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Provider jederzeit vor, diese bei
technischer oder rechtlicher Notwendigkeit zu ändern und Kunden neue IP-Adressen zuzuteilen.
(5) Falls erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einfachen Konfigurationsänderungen mit, (6) z.B. durch
eine erneute Eingabe der Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme.
§7 Leistungszusagen
(1) Der Provider sagt eine Erreichbarkeit der physikalischen Anbindung seiner Webspace-Paket-, Dedicated- und
Coloserver sowie HOSTING von 95% im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die
Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen
(höhere Gewalt, Verschulden Dritter oder des Kunden etc.) über das Internet nicht zu erreichen sind.
(2) Die Server in den Rechenzentren des Providers sind über eine komplexe Netzwerkinfrastruktur an das Internet
angeschlossen. Der Datenverkehr wird über verschiedene aktive und passive Netzwerkkomponenten geleitet (u. a.
Router, Switche), die jeweils nur eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Dadurch können die
Datenverkehrskapazitäten für einzelne Server an bestimmten Punkten limitiert sein und nicht der theoretisch
maximal am Switch-Port verfügbaren Bandbreite entsprechen. Falls nicht anders vereinbart, kann der Provider
keine Garantie für die Höhe der tatsächlich für den einzelnen Server zur Verfügung stehenden Bandbreite
übernehmen, sondern stellt Bandbreite nach technischer Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums unter
Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber anderen Kunden zur Verfügung.
(3) Kunden können die Server des Providers / eigene Colo-Server / HOSTING für eine unüberschaubar große Anzahl
an unterschiedlichen Anwendungen nutzen und dafür nach freiem Ermessen verschiedenste Softwareprogramme
einsetzen. Dadurch ergeben sich viele Millionen unterschiedliche Konfigurationsmöglichkeiten für die Server.
Die schiere Vielfalt dieser Möglichkeiten macht es dem Provider unmöglich, Garantien für die Einsatzfähigkeit
und Kompatibilität der Server für eine bestimmte Einsatzform abzugeben.
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(4) Außerhalb den in der Leistungsbeschreibung gemachten Zusagen kann der Provider bei Webspace Paket- und
HOSTING-Produkten keine Garantie für die Höhe der tatsächlich für den einzelnen Server zur Verfügung
stehenden Ressourcen übernehmen, sondern stellt Ressourcen nach technischer Verfügbarkeit unter
Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber anderen Kunden zur Verfügung.
§8 Datenschutz
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein
Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und
Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Provider während der Dauer des
Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für
Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen
Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Provider auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur
Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen.
Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
(2) Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten
Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Provider wird weder
diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten.
Dies gilt mit der Einschränkung, als der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen
Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen.
(3) Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für
Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht
umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte
Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des
Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter
Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu
kontrollieren.
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm an den Provider mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er
verpflichtet sich, den Provider jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und
auf entsprechende Anfrage des Providers binnen 7 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.
Dieses betrifft insbesondere
- Name und postalische Anschrift des Kunden,
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen –
Ansprechpartners für die Domain, - Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen
Ansprechpartners für die Domain - sowie falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären
Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
(4) Die in diesem Paragraph genannten Bestimmungen berühren die Berechtigung des Providers gemäß § 16(4)
nicht.
§9 Haftungsbeschränkung
Der Provider haftet nicht für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder
vorsätzlich herbeigeführt wurden. Da der Kunde selbst für Backups zuständig ist er in der Lage seine Daten im
Hosting Bereich wiederherzustellen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§10 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur
Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und
Wettbewerbsrechtsverletzungen. Der Provider ist nicht dazu verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf
eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
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§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag sind die für den Wohn- und Geschäftssitz des Providers örtlich und
sachlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig.
§12 Zahlungshinweise
(1) Wenn und soweit der Kunde im Folgenden oder Vorrangehenden die Zahlungsart „Konto-Einzug“ oder
„Kreditkarte“ ausgewählt hat, erklärt er sich hiermit damit einverstanden, dass durch die Leistungen des Providers
anfallende Geldbeträge von seinem Konto / seiner Kreditkarte abgebucht werden. Dies Geldbeträge können sein:
(2) Einrichtungsgebühr (Bereitstellungspauschalen)
(3) monatliche oder jährliche Paket-/Server-/Housing-/Bandbreitengebühr
(4) Domainkosten
(5) Kosten durch zusätzlich verwendeten Traffic
(6) weitere Kosten, die durch die in Anspruch genommenen Leistungen des Providers entstanden, z.B. technischer
Support
(7) Bei fehlerhaftem Kontoeinzug / Kreditkarteneinzug (unter anderem möglicherweise verursacht durch
Kontoüberzug, fehlerhaften Kontodaten etc.) entstehen für den Provider durch seine Bank und den erhöhten
Verwaltungsaufwand weitere Kosten. Für einen fehlerhaften Kontoeinzug / Kreditkarteneinzug wird der Provider
dem Kunden deshalb pauschal 15 € in Rechnung stellen. Der Kunde muss die Pauschale nicht bzw. nicht in dieser
Höhe entrichten, wenn er nachweist, dass dem Provider kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden als
die geltend gemachte Pauschale entstanden ist.
(8) Im Falle eines fehlgeschlagenen Bankeinzugs / Kreditkarteneinzugs hat der Provider Anspruch auf
Zahlung des während der gesamten Vertragslaufzeit anfallenden Betrags im Voraus. In begründeten Einzelfällen
kann von dieser Bestimmung abgesehen werden, dies liegt im Ermessensspielraum des Providers.
(9) Im Falle einer fehlgeschlagenen Lastschrift gerät der Kunde grundsätzlich am Tag des Fehlschlags in Verzug. Ab
dem Zeitpunkt des Verzugs hat der Provider Anspruch auf den gesetzlichen Verzugszins. Mit dem Eintritt des
Verzuges wird der Kunde zur Zahlung angemahnt. Dadurch entstehen für den Provider Kosten, die dem Kunden
als pauschale Mahngebühr in Höhe von 10,00 € in Rechnung gestellt werden. Der Kunde muss die Pauschale
nicht bzw. nicht in dieser Höhe entrichten, wenn er nachweist, dass dem Provider kein Schaden oder ein
wesentlich niedriger Schaden als die geltend gemachte Pauschale entstanden ist. Der Provider hat überdies das
Recht, den
Dienstleistungsvertrag solange zu unterbrechen, bis eine vollständige Zahlung vorliegt. Mit dieser Unterbrechung
kann auch eine Neuvergabe von für den Provider kostenintensiven, bislang durch den im Verzug befindlichen
Kunden genutzten Leistungen einhergehen. Ein Datenverlust lässt sich in diesem Fall, etwa im Rahmen einer
Server-Neuvergabe an Neukunden, nicht ausschließen. Für die Reaktivierung eines Servers werden einmalig
50,00 €, im Falle eines Webspace-Pakets oder Hostings einmalig 25 € fällig.
(10)Für den Fall, dass das in einer schriftlichen oder textlichen Mahnung genannte Zahlungsziel überschritten wird
und sich der Provider gezwungen sieht, eine Anwaltskanzlei zum Forderungsmanagement einzuschalten, entsteht
eine zusätzliche pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 158,00 € zu Lasten des Kunden. Darüber hinaus sieht
sich der Provider in bestimmten Fällen veranlasst, während des Verzuges des Kunden eine SCHUFA-Auskunft
über den Kunden einzuholen, etwa wenn der Kunde unter Verletzung seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten
gemäß Paragraph 8 Abs. 3 dieser AGB seine neue Anschrift dem Provider vorenthält oder wenn die Bonität des
Kunden vor der Rechtsverfolgung überprüft wird. In diesen Fällen werden dem Kunden die dem Provider durch
jede berechtigte SCHUFA-Anfrage entstehenden Kosten in Höhe von 19,50 EUR in Rechnung gestellt. Der
Kunde muss die vorbenannten Pauschalen nicht bzw. nicht in dieser Höhe entrichten, wenn er nachweist, dass
dem Provider kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden als die geltend gemachten Pauschalen
entstanden ist.
(11)Die in den Absätzen (3), (4) und (5) genannten Bestimmungen gelten ebenso bei Zahlungsverzug, soweit der
Kunde die Zahlungsart „Überweisung“, „PayPal“, „Skrill“, „Western Union“ oder eine vergleichbare Zahlungsart
gewählt hat. Zahlungsverzug liegt vor, wenn am Monatsersten nicht der vollständige Geldbetrag für die in diesem
Monat vereinbarten Leistungen des Providers (im Voraus) auf dem Konto des Providers festzustellen ist.
(12)Gebühren die auf Grund von Online Zahlmetoden anfallen werden dem Kunden Quartalsweise in Rechnung
gestellt. In der Regel Transaktionskosten:2.5% – 4.8% vom Einzahlungsbetrag zzgl. 0,35 € pro Transaktion.
Transaktionskosten können vorab erfragt werden unter support@lalelu.cloud.
(13)Einrichtungsgebühren (Bereitstellungspauschalen) werden bei Bestellung sofort fällig und zu entrichten. (14) Für
SEPA-Lastschriften erklärt sich der Kunde mit einer Verkürzung der Vorabankündigungsfrist (PreNotification)
auf einen Tag zu einverstanden.
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§13 Lizenzbestimmungen für Microsoft-Produkte
Sofern der Kunde im Folgenden oder Vorrangehenden ein Softwareprodukt der Firma Microsoft (z.B. Windows
Server, SQL Server etc.) zur Installation auf seinem Server ausgewählt hat, hat er sich an die geltenden
Bestimmungen der sog. „Microsoft Service Provider Use Rights“ (SPUR) zu halten, die im Rahmen des MS
„Service Provider License Agreement“ für den Provider gelten, soweit er auf deren Anwendung Einfluss hat,
bzw. durch Nutzung der Software diese verletzen könnte. Der Kunde akzeptiert daher die Einhaltung der
entsprechenden Bestimmungen und ist für deren korrekte Anwendung verantwortlich. Diese Bestimmungen
können dazu führen, dass anderweitig erworbene Lizenzen des Kunden für Microsoft-Produkte auf den Servern
des Providers nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden können.
Im Falle einer Bestellung eines Softwareprodukts der Firma Microsoft durch den Kunden wird seitens des
Providers kein Support geleistet. Microsoft Produckte können nur mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten
Angeboten werden. Wird seitens des Providers um Support gebeten wird eine erhöhte Dienstleistungspauschale
fällig. Hierbei wird eine Grundsatzvergütung von € 55,– pro Arbeitseinheit von 15 Minuten vereinbart.
§14 Besondere Vereinbarungen für Virtuelle -/Housing-/Bandbreiten-Angebote
Ist Gegenstand des Vertrages (auch) ein Virtuelle – (= Housing) oder Bandbreitenangebot des Providers, so gelten in
Ergänzung die folgenden Vereinbarungen:
(1) Der Provider verpflichtet sich im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Produkts, die Anbindung des
Servers ans Netz zu ermöglichen und für einen angemessenen Stellplatz des Servers im Rechenzentrum zu
sorgen.
(2) Der Provider übernimmt keine Garantie für entstandene Hardwareschäden, die durch beispielsweise Transport,
Anlieferung, Rücksendung, Übergabe oder laufenden Betrieb usw. entstehen können.
(3) Der Provider gewährt dem Kunden jederzeit Zugang zu seinem Serversystem zu den auf der Homepage
veröffentlichten Bürozeiten, um notwendige Arbeiten vornehmen zu können. Jedoch ist hierzu eine schriftliche
Anmeldung bei der Support-Abteilung des Providers, mindestens 48 Stunden im Voraus, erforderlich. Der
Zugang kann ausschließlich durch Vorlage des Personalausweises des Serverinhabers bzw. mit einer schriftlichen
und eigenhändig unterschriebenen Vollmachtsurkunde des Serverinhabers erfolgen. Der Provider muss
verschiedene Aufsichts- und Kontrollpflichten während des Aufenthaltes des Kunden im Rechenzentrum erfüllen
und hierfür Personal bereitstellen. Daher wird pro angefangener Stunde Aufenthalt des Kunden im
Rechenzentrum ein Betrag in Höhe EUR 50,00 fällig. Der Provider kann hiervon bei vorheriger Vereinbarung
nach eigenem Ermessen absehen. Bei Nichtwahrnehmung der gebuchten Termine muss innerhalb der
Geschäftszeiten mind. 2 Std. vorher und außerhalb der Geschäftszeiten mind. 12 Std. vorher eine Absage durch
den Kunden erfolgen. Sollte dieser Option nicht entsprochen werden, ist der entstandene Aufwand mit einer
Technikerpauschale in Höhe von 35,00 € abzugelten.
(4) Serverreboots werden von dem Provider kostenlos vorgenommen, soweit in der Angebotsbeschreibung nichts
anderes bestimmt ist und die Anzahl an Reboots pro Monat keinen unverhältnismäßigen Mehraufwand für den
Provider mit sich bringt.
(5) Andere technische Supportleistungen sind nicht im Angebot enthalten. Sollte die Hilfe eines Technikers von
Nöten sein, wird hierbei eine Entgeltzahlung in Höhe EUR 35,– pro angefangener Arbeitseinheit à 15 Minuten
fällig.
(6) Der Provider sichert die folgenden Verfügbarkeitsmerkmale von Serverperipherie (Klimatisierung,
Stromanbindung) zu:
- Der Serverraum, in welchem der Server des Kunden untergebracht wird, ist mit ausreichend
- Klimatisierungsleistung und Stromversorgung ausgestattet
- Der Provider ist zuständig für eine ordnungsgemäße und angemessene Wartung der Raumtechnik, um den
laufenden Betrieb zu gewährleisten
-Im Falles eines Ausfalls / Nicht-Verfügbarkeit von Strom, USV oder Klimaanlagen wird der
Provider unverzüglich, spätestens aber am nächsten Werktag, alle erforderlichen Maßnahmen zur
Wiederherstellung des Betriebs des Serverhousings in die Wege leiten
(7) Schadensersatzansprüche durch das betriebsbedingte Ausfallen der Serverperipherie
(Klimatisierung, Stromanbindung) können nur bei Verletzung der in Absatz 6 genannten
Verfügbarkeitszusicherungen bis zur Höhe eines Monatsentgeldes für den Virtuelle -Server ab einer Ausfallzeit
von mehr als 72 Stunden (am Stück / ohne Unterbrechung) geltend gemacht werden. Sollten Vermögensschäden
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geltend gemacht werden, so sind diese nachzuweisen und werden nach Prüfung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro
erstattet.
Im Falle eines Bandbreitenausfalls bestehen solche Ansprüche erst ab Unterschreitung der in § 7 Abs. 1
genannten Verfügbarkeitszusicherung der Netzanbindung (95 % im Jahresmittel).
(8) Für entstandene Schäden an den auf dem Server überspielten Daten übernimmt der Provider keinerlei Haftung.
(9) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sich das eingebrachten Equipment in einwandfreiem Zustand befindet,
so dass von ihm keine nachteiligen Einflüsse auf andere technische Einrichtungen, Geräte oder Anlagen ausgehen
können.
(10)Der Kunde haftet für mögliche durch den Server entstandene Schäden und ist für eine entsprechende
Versicherung selbst verantwortlich.
(11)Sofern der Provider den Kunden unverzüglich, mindestens aber einen Monat im Voraus, sobald er sich
entschieden hat, den Standort des Rechenzentrums zu verlegen, informiert hat, hat jede Partei ein
Sonderkündigungsrecht und kann die gem. diesem Vertrag zu erbringenden Serverhousing- und IPTransitLeistungen des betroffenen Rechenzentrums mit Wirkung zum Tag der geplanten Verlegung unter
Beachtung der
Schriftform durch Teilkündigung kündigen. Sofern der Provider dieser Pflicht nachgekommen ist und keine der
Parteien von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, wird dieser Vertrag unverändert am neuen Standort
fortgeführt. Dieser Absatz findet keine Anwendung, wenn Grund der Standortverlegung eine fristlose Kündigung
des zwischen dem Provider und seinem Vermieter bestehenden Mietvertrags ist. In diesem Fall kommt
ausschließlich Absatz 12 zur Anwendung.
(12)Dem Kunden ist bekannt, dass der Provider den Serverraum seinerseits anmieten muss. Soweit dieser Vertrag die
im betroffenen Rechenzentrum zu erbringenden Serverhousing- und IP-Transit Leistungen betrifft, endet der
Vertrag über diese Leistungen folglich automatisch im Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages zwischen
dem Provider und seinem Vermieter, falls der Mietvertrag zwischen dem Provider und seinem Vermieter durch
eine außerordentliche fristlose Kündigung des Vermieters beendet wird und der Provider nicht rechtzeitig ein
Ersatz-Rechenzentrum gefunden hat. Der Provider wird den Kunden unverzüglich informieren, sobald er
Kenntnis vom Beendigungszeitpunkt des Mietvertrages hat. Andere vertragliche Vereinbarungen bleiben
unberührt und laufen weiter.
(13)Soweit der Server des Kunden mehr Stromverbrauch oder Platz, als im bestellten Angebot enthalten ist, benötigt,
werden – bei nachträglicher Feststellung auch rückwirkend – weitere Housingmodule, die mehr Strombedarf und
Platz im Rechenzentrum beinhalten, entgeltlich seitens des Providers bereitgestellt und sind seitens des Kunden
als Vertragsbestandteil zu bezahlen. Die Anzahl und der Preis dieser Module richtet sich nach den Informationen
hierzu auf der Homepage des Providers.
(14)Der Provider behält sich das Recht vor, ggfs. den Housingpreis pro Stellplatz gemäß Erhöhung der Miet- Neben
und Stromkosten unter den folgenden Voraussetzungen anzupassen: – Der Kunde wird über eine solche
Anpassung unverzüglich informiert - Die Erhöhung erfolgt ausschließlich zur Weitergabe von erhöhten Kosten der oben genannten Art an
den letztlich die Leistung in Anspruch nehmen den Kunden und ohne zusätzliche Bereicherungsabsicht – Die
Anpassung erfolgt zu dem Termin, zu dem die Erhöhung in Kraft tritt - Dem Kunden steht im Fall der Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht für die Leistungen
Bandbreite & Housing im betroffenen Rechenzentrum zu: Er ist berechtigt, die Leistungen Bandbreite und
Housing im betroffenen Rechenzentrum mit Wirkung zum Zeitpunkt, der drei Monate nach dem Zugang der
Mitteilung der Kostenerhöhung liegt, zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht kann während dieser drei
Monate jederzeit mit Wirkung zum v.g. Zeitpunkt ausgeübt werden. Macht er von diesem
Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag zu angepassten Konditionen weiter.
(15)Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Provider den zu Virtuelle -Zwecken erhaltenen Server öffnet und an
das Mainboard (nämlich an die Reset-PIN) des Servers das Kabel zum Anschluss an einen sog. Webresetter
anbringt. Über diesen Webresetter kann der Provider den Server des Kunden in dessen Auftrag jederzeit (von
außen) neustarten. Der Provider wird im Falle eines Rücksendeauftrages des Servers an den Kunden diesen
Anschluss ebenso wieder entfernen.
(16)Dem Kunden ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass der Provider sowohl
(Live)Videoaufnahmen als auch Bilder aus dem Rechenzentrum veröffentlicht, auf denen auch Equipment oder
Server des Kunden zu sehen sein können.
(17)Befindet sich der Kunde für eine Leistung eines beliebigen Vertragsverhältnisses zwischen ihm und dem Provider
im Zahlungsverzug, ist der Provider dazu berechtigt, den Server / Equipment des Kunden in seinem Besitz
zurückzuhalten, bis der Verzug des Kunden durch Zahlung erlischt.
(18)Der Kunde räumt dem Provider an den in das Rechenzentrum des Providers eingebrachten
Servern sowie sonstigem Equipment ein vertragliches Pfandrecht zur Sicherung der Forderungen des
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der LaLeLu Cloud GbR – Zorn & Raschke
Providers aus dem zwischen dem Provider und dem Kunden geschlossenen Vertrag ein. Das Pfandrecht erlischt
erst durch vollständige Befriedigung der Forderungen aus dem Vertrag zwischen dem Provider und dem Kunden
bei Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Kunde hat den Provider bei Vertragsbeginn und darüber hinaus
unverzüglich zu informieren, wenn der Server nicht mehr in seinem Eigentum steht, gepfändet oder verpfändet
ist. Hat der Kunde ein sonstiges Recht an dem in das Rechenzentrum des Providers eingebrachten Server,
insbesondere ein Anwartschaftsrecht, so tritt er dieses zur Sicherung der Forderungen des Providers gegenüber
dem Kunden an den Provider ab.
(19)Das Zurückbehaltungsrecht und das vertragliche Pfandrecht können auch wegen Forderungen aus früheren
Leistungen oder sonstigen Ansprüchen geltend gemacht werden.
(20)Macht der Provider von seinem Recht zum Pfandverkauf Gebrauch, genügt für die
Verkaufsandrohung die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte dem Provider bekannte
Anschrift des Kunden.
(21)Gesetzliche Pfandrechte bleiben durch diese Bestimmungen unberührt.
(22)Falls der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeendigung seine Server / sonstiges Equipment
abholt, wird der Provider eine kostenpflichtige Einlagerung veranlassen. Die Lagergebühr erstreckt sich auf 25 €
pro Sache und Monat.
§15 Vertragsänderungen
Der Provider ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die
Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Providers für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung
zur
Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung widerspricht. der Provider verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf
die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
§16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt
auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch
für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(3) Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber dem Provider nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt sind.
(4) Der Provider hat das Recht, den Kunden als Referenzkunden zu benennen und als Referenzkunden aufzuführen,
ohne dafür eine Vergütung an den Kunden zahlen zu müssen.
(5) Alle ausgewiesenen Preise sind unverbindlich, es sei denn, diese werden vertraglich festgeschrieben.
Preisirrtümer sind vorbehalten.
(6) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine
ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die
Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung
nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der
Bestimmung gekannt hätten.
Bovenden, 05.09.2017